??? GARANTIE ODER NICHT ???
Oft stellt sich die Frage wohin fahre ich mit dem Auto so lange es sich in Garantie befindet. Muss ich wirklich in eine Vertragswerkstatt fahren? Verliere ich den Garantieanspruch, wenn ich eine FREIE Fachwerkstatt aufsuche?
Viele Autofahrer lassen sich durch die Kommunikation und den Druck der Automobilhersteller und Vertragshändler verunsichern und suchen in den ersten Jahren zum Service die Vertragswerkstatt auf. Laut EU-Kommission entstehen hier für den Fahrzeughalter hohe Mehrkosten, denn das Service in der Vertragswerkstatt ist bei gleicher Leistung und Qualität gegenüber FREIEN Werkstätten deutlich teurer.
Mit der GVO 461/2010 hat die EU-Kommission die Wettbewerbsbasis im Kfz-Service- und Reparaturmarkt neu geregelt und angeglichen. Es wurde eine europaweit gültige Verordnung im Sinne der Verbraucher erlassen. In dieser legt die Kommission unter anderem fest, dass der Hersteller eines Fahrzeugs die Gültigkeit, der mit dem Kauf des Fahrzeugs gegebenen Herstellergarantien nicht davon abhängig machen darf, ob Instandsetzungs- und Wartungsdienste für das Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchgeführt werden muss. Ausgenommen es handelt sich um Leasingfahrzeuge, Kasko-Versicherungen mit Werkstattbindung oder zusätzlich erworbenen Garantien. Hier können andere Bedingungen gelten. In jedem Fall hier die Verträge sorgfältig durchlesen.
Sie als Fahrzeugbesitzer haben also das Recht, mit Ihrem Fahrzeug jederzeit in eine FREIE Fachwerkstatt zu gehen. Unabhängig davon, ob es sich um eine Inspektion, einen Ölwechsel oder eine Verschleißreparatur handelt. Die Regelung gilt für den Zeitraum der 24-monatigen Gewährleistung, sowie für die mit dem Kauf gewährten längeren Garantiezeiträume. Durch diese Verordnung der EU Kommission lässt sich so eine Menge Geld sparen.
Notwendig ist auch, dass der FREIE Kfz-Betrieb den Servicenachweis oder den digitalen Servicenachweis einträgt.
Prüfen sie auch die Leasingverträge denn auch wenn sie vielleicht günstiger klingen können sie Ihnen durch die Bindung an
Vertragswerkstätten in der Summe erheblich teurer kommen.
Quelle zur GVO 461/2010: https://www.wko.at/branchen/handel/fahrzeughandel/gruppenfreistellungsverordnung.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr KFZ Fachbetrieb